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VGH Bayern, 26.08.2013 - 15 AE 13.596 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Nutzung eines Allwetterplatzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VG Augsburg, 11.07.2012 - Au 4 K 11.1273
Lärmimmissionen; Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten; Allwetterplatz …
Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2013 - 15 AE 13.596
Nachdem die Antragsgegnerin dies ablehnte, erhob die Antragstellerin Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht Augsburg (Az. Au 4 K 11.1273), das die Antragsgegnerin mit Urteil vom 11. Juli 2012 verpflichtete, den Antrag auf Einschreiten unter Beachtung der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts erneut zu verbescheiden, soweit es um die Nutzung des Allwetterplatzes außerhalb des Kindertagesstättenbetriebs geht.Die Beigeladene habe es in der Hand, einen Bauantrag für eine Nutzung zu stellen, der die Vorgaben des Verwaltungsgerichts aus dem Verfahren Au 4 K 11.1273 und die gesetzlichen Vorgaben berücksichtige.
Aus der im Vorprozess (Au 4 K 11.1273) vorgelegten schalltechnischen Stellungnahme des Ingenieurbüros e... vom 19. April 2011 ergebe sich, dass die maßgeblichen Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV für ein reines Wohngebiet weit überschritten seien.
Wegen des weiteren Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 15 AE 13.596 und 15 ZB 12.1984 sowie der Gerichtsakte des Verwaltungsgerichts Au 4 K 11.1273 und der beigezogenen Behördenakten verwiesen.
- VGH Bayern, 22.08.2013 - 15 ZB 12.1984
Anspruch des Nachbarn auf Einschreiten gegen Geräuscheinwirkungen aus dem …
Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2013 - 15 AE 13.596
Den gegen dieses Urteil gerichteten Antrag der Antragstellerin auf Zulassung der Berufung hat der Senat mit Beschluss vom 22. August 2013 abgelehnt (Az. 15 ZB 12.1984).Wegen des weiteren Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 15 AE 13.596 und 15 ZB 12.1984 sowie der Gerichtsakte des Verwaltungsgerichts Au 4 K 11.1273 und der beigezogenen Behördenakten verwiesen.
Mit Rechtskraft des verwaltungsgerichtlichen Urteils nach Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung mit Beschluss des Senats vom 22. August 2013 im Verfahren 15 ZB 12.1984 kann die Antragstellerin ihr Rechtsschutzziel geeigneter nach § 168 Abs. 1 Nr. 1 VwGO verfolgen; es fehlt dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung deshalb am Rechtsschutzbedürfnis.
- BVerwG, 05.06.2013 - 7 B 1.13
Kinderspielplatz; Lärmauswirkungen einer Seilbahn
Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2013 - 15 AE 13.596
Mit der Privilegierung der Geräuscheinwirkungen von Kindertageseinrichtungen in § 22 Abs. 1a BImSchG wird nicht die Verpflichtung des Anlagenbetreibers gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BImSchG eingeschränkt, die Anlage mit Gerätschaften zu bestücken, die dem Stand der Technik zur Lärmminderung entsprechen; denn die Privilegierung bezieht sich nur auf die mit dem Betrieb eines Kindertageseinrichtung einhergehenden unvermeidbaren Geräuscheinwirkungen, nicht aber auf nach dem Stand der Technik vermeidbare (vgl. BVerwG, B.v. 5.6.2013 - 7 B 1/13 - juris Rn. 6; s. auch Hinweis des fachlichen Immissionsschutzes beim Landratsamt vom 10.7.2013). - VG Augsburg, 12.03.2013 - Au 4 E 13.192
Zuständigkeit für Antrag nach § 123 VwGO nach eingelegtem …
Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2013 - 15 AE 13.596
Das Verwaltungsgericht hat sich mit Beschluss vom 12. März 2013 hinsichtlich des Verfahrens nach § 123 VwGO (Az. Au 4 E 13.192) für sachlich unzuständig erklärt und die Streitsache an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verwiesen, wo das Verfahren unter dem Aktenzeichen 15 AE 13.596 geführt wird.
- VG Augsburg, 13.12.2017 - Au 4 K 17.1431
Nachbarklage gegen Nutzungserweiterung eines Allwetterplatzes
Mit Beschluss vom 26. August 2013 lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Antrag der Klägerin auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Nutzung des Allwetterplatzes der Beigeladenen ab (Az.: 15 AE 13.596).Bei Kindern sei § 22 Abs. 1a BImSchG zu beachten (BayVGH, B.v. 26.8.2013 - 15 AE 13.596 - juris Rn. 25, 30).